Service, Wartung & Reparatur von Sanierungstechnik in Atomkraftwerken nach § 25 Absatz 1 Satz StrlSchG

Rundumbetreuung während des gesamten Sanierungsprozesses im Atomkraftwerk
Durch die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Sanierung in Atomkraftwerken, dauern Sanierungsprozesse in kerntechnischen Anlagen häufig mal länger. In dieser Zeit wird zuverlässige und gewartete Sanierungstechnik benötigt, welche während des gesamten Sanierungsprozesses vor Ort verbleibt.
Wir können die Sanierungstechnik stellen, welche gesetzlich vorgegeben ist und alle anfallenden Wartungen, Prüfungen und Reparaturen an den Geräten übernehmen.
Für Sanierer in Atomkraftwerken bieten wir Ihnen vor Ort folgende Dienstleistungen an:

- Reparatur - & Servicearbeiten an Ihrer Gerätetechnik vor Ort
- Reparatur von Emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) vor Ort

- Schulung in Gerätetechnik (Gerätefachkunde)
- Einweisung in BT-Verfahren
- Aufbau von Sanierungstechnik & emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) vor Ort

- Jährliche Prüfung der Gerätetechnik nach TRGS 519 8.2 (8) vor Ort
- Stromprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Sie führen Schadstoffsanierung in Atomkraftwerken durch und Ihre Gerätetechnik benötigt eine Wartung, Service oder Reparatur?
Selbstverständlich führt unser geschultes Personal auch die vorgeschriebenen Gerätewartungen durch einen Gerätefachkundigen nach TRGS 519 / 5.3 (2) mit Abnahme und Stromprüfung durch.
Geprüftes und geschultes Personal mit Strahlenschutzzulassung nach §25 Abs. 1, S.1 StrlSchG
Durch unser nach §25 Abs. 1, S. 1 StrlSchG qualifiziertes und zugelassenes Personal haben wir so die Möglichkeit auf die besonderen Anforderungen zu reagieren und den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden.
Wir übernehmen die Wartungsarbeiten an Ihrer Sanierungstechnik in Atomkraftwerken.
Ihr direkter Ansprechpartner:

Julian Rudolf
Prokurist / Stellv. techn. Leitung