Die Ausgangslage
Eine doppelte Herausforderung
Zahlreiche stillgelegte Kernkraftwerke in Deutschland warten auf ihren Rückbau. Bedingt durch Alter und Bauweise stecken darin noch erhebliche Mengen asbesthaltiger Materialien — ihre Entfernung stellt besondere Anforderungen an Technik und Personal.
Strahlung
Der kontrollierte Bereich verlangt eigene Zutritts-, Dokumentations- und Qualifikationsregeln. Geräte können nicht einfach transportiert werden — und auch nicht jeder darf sie warten.
Schadstoffe wie Asbest
Der Ausbau erfordert Vollabschottung, Atemschutz und Unterdruck oder ein geeignetes BT-Verfahren. Unterdruckhaltegeräte und Schleusensysteme sind dabei zwingend erforderlich — und dauerhaft betriebsbereit.
Voraussetzung für den Einsatz vor Ort
Zulassung nach § 25 StrlSchG
Für kerntechnische Anlagen gelten eigene Regeln für Zutritt, Dokumentation, Personalqualifikation und den Umgang mit Gerätetechnik — weit über den üblichen Baustellenbetrieb hinaus.
§ 25 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG
Fremdfirmengenehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen
MKI verfügt über die behördliche Genehmigung und eine eigene Fachwerkstatt mit strahlenschutzrechtlich zugelassenen Servicetechnikern.
- ✓Benannter Strahlenschutzverantwortlicher & -beauftragter
- ✓Qualifiziertes, arbeitsmedizinisch überwachtes Personal
- ✓Beschäftigung mit registriertem Strahlenpass
Für Betreiber und Dienstleister im kerntechnischen Umfeld ist das oft der entscheidende Unterschied zwischen „geht" und „geht nicht".
Die Kombination aus Fachwerkstatt und strahlenschutzrechtlicher Zulassung bedeutet: Unsere Servicetechniker führen Service- und Wartungsarbeiten an der Sanierungstechnik direkt in Ihrem Kernkraftwerk durch — ohne dass Sie Umwege über Dritte organisieren müssen.
Herstellerunabhängig: MKI wartet und repariert Sanierungstechnik unabhängig vom Hersteller. Dank hauseigenem Schwarzbereich werden Geräte aus kontaminierten Bereichen ordnungsgemäß dekontaminiert und geöffnet, bevor sie in die Werkstatt gehen.