Technische Überprüfung und Wartung nach TRGS 519 / 8.2 (8)
Geräte, die ihren Dienst in kontaminierten Sanierungsbereichen tun, müssen regelmäßig von einem Gerätefachkundigen gemäß TRGS 519 / 5.3 (2) auf Herz und Nieren geprüft und für den Einsatz freigegeben werden. Diese technische Überprüfung betrifft raumlufttechnische Anlagen, Industriestaubsauger sowie die sogenannten ortsveränderlichen Entstauber. Eine solche Wartung sollte regelmäßig bei Bedarf, mindestens jedoch ein Mal im Jahr durchgeführt werden.
Unser ständig auf die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Gerätefachkunde entsprechend TRGS 519 / 5.3(2) geschultes technisches Personal übernimmt die fälligen Arbeiten an Ihrer Sanierungstechnik: von der Überprüfung und Grundwartung über notwendige Reparaturen bis hin zur Geräteabnahme nach TRGS 519 und UVV. Auch BGV A 3 – Prüfungen führt unser Technikteam gerne für Sie durch.
Wartung, Reparatur und Service
Unsere betriebseigene Werkstatt mit angeschlossenem Schwarzbereich bietet einen Rundum-Service für Ihre Sanierungstechnik. Hierzu zählen die mechanische und elektrische Aufarbeitung der Geräte sowie Reparaturen.
Selbstverständlich führt unser geschultes Personal auch die vorgeschriebenen Gerätewartungen durch einen Gerätefachkundigen nach TRGS 519 / 5.3 (2) mit Abnahme nach TRGS 519 und UVV durch.
Regelmäßige Trainings- und Schulungsmaßnahmen sichern ein konstant hohes Wissens- und Arbeitsniveau unserer Servicetechniker sowohl in Bezug auf technische Belange als auch auf geltende Sicherheitsverordnungen und gesetzliche Vorschriften in der Schadstoffsanierung.
Durch unser präzises, internes Qualitätsmanagement sichern wir bei MKI Industrieservice GmbH genau aufeinander abgestimmte Abläufe, die aber immer genug Raum für Flexibilität bieten, falls es mit einem Ihrer Geräte dann doch einmal “brennt”.