DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche
Seminar DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
Viertägiges Seminar – Arbeiten in kontaminierten Bereichen bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen und bei der Brandschadensanierung
DGUV Regel 101-004 schreibt vor, dass Personen, die die Aufsicht bei einer Gebäudeschadstoff- oder Brandschadensanierung führen, eine ausreichende Sachkunde nachweisen müssen. Die nach DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A erworbene Sachkunde erfüllt auch die Fachkundeanforderungen nach TRGS 524 Anlage 2B.
Ablauf und Schulungsinhalte
- Vorkommen von Schadstoffen und Altlasten
- Eigenschaften von Chemikalien
- Gefahren durch Gebäudeschadstoffe
- medizinisch-toxikologische Aspekte und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit mit Schadstoffen
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Schadstoffen und deren Anwendung und Umsetzung in der Praxis
- Rechtliche Grundlagen, wie z. B.
– Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung
– Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
– TRGS 524 “Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen”
– DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
– Handlungsanleitungen und ihre Bedeutung bei der Umsetzung der DGUV R 101-004
– Sonstige Regelungen - Methoden der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener Schadstoffe und möglicher Sanierungsarbeiten
- Schutzmaßnahmen
– personelle Ausstattung
– Leitung, Koordination
– Verantwortung und Haftung
– Technische Maßnahmen (Abschottung, Messtechnik, Filtersysteme)
– Organisatorische Maßnahmen (Anzeigen, Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung, Hygiene)
– Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) - Fallbeispiele und Übungen
- Arbeitsschutz bei der Vorbereitung und Bereitstellung der kontaminierten Materialien zur Entsorgung
- Abschlussprüfung