DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)

Seminar DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)

Viertägiges Seminar – Arbeiten in kontaminierten Bereichen bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen und bei der Brandschadensanierung

DGUV Regel 101-004 schreibt vor, dass Personen, die die Aufsicht bei einer Gebäudeschadstoff- oder Brandschadensanierung führen, eine ausreichende Sachkunde nachweisen müssen. Die nach DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A erworbene Sachkunde erfüllt auch die Fachkundeanforderungen nach TRGS 524 Anlage 2B.

Ablauf und Schulungsinhalte

  • Vorkommen von Schadstoffen und Altlasten
  • Eigenschaften von Chemikalien
  • Gefahren durch Gebäudeschadstoffe
  • medizinisch-toxikologische Aspekte und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit mit Schadstoffen
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Schadstoffen und deren Anwendung und Umsetzung in der Praxis
  • Rechtliche Grundlagen, wie z. B.
    – Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung
    – Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
    – TRGS 524 “Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen”
    – DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
    – Handlungsanleitungen und ihre Bedeutung bei der Umsetzung der DGUV R 101-004
    – Sonstige Regelungen
  • Methoden der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener Schadstoffe und möglicher Sanierungsarbeiten
  • Schutzmaßnahmen
    – personelle Ausstattung
    – Leitung, Koordination
    – Verantwortung und Haftung
    – Technische Maßnahmen (Abschottung, Messtechnik, Filtersysteme)
    – Organisatorische Maßnahmen (Anzeigen, Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung, Hygiene)
    – Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Fallbeispiele und Übungen
  • Arbeitsschutz bei der Vorbereitung und Bereitstellung der kontaminierten Materialien zur Entsorgung
  • Abschlussprüfung
Zu den Schulungen
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